Die Übernahme einer neuen Verwaltung

Nicht selten kommt es vor, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft sich von ihrem bisherigen Verwalter trennen muss, da zugesagte und rechtlich verpflichtende Maßnahmen zur Betreuung der Gemeinschaft ausbleiben. Ebenso kommt es vor, dass sich Wohnungseigentümergemeinschaften nicht auf die Bestellung einer Verwaltung einigen können, sodass auch wir schon häufiger von Amts wegen zum Verwalter bestellt worden sind. All das bedeutet immer einen längerfristigen und häufig auch kostenintensiven Prozess, der zum Teil vermieden werden kann.

Sollten Sie in den vorgenannten Fällen Beratungsbedarf haben, stehe wir Ihnen im Vorfeld gerne zur Verfügung. Wir entwickeln eine Strategie zur weitestgehenden konfliktfreien Lösung und Trennung der untätigen Verwaltung.

Aber auch nach regulärem Bestellungsablauf und dem Wunsch zum Wechsel der Verwaltung stehen wir Ihnen zur Verfügung und geben gerne ein Angebot zur Verwaltungsübernahme ab.

 

Nach unserer Bestellung zur Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft übernehmen wir alle administrativen Vorgänge um eine zügige Betreuung der  Gemeinschaft zu gewährleisten. Dazu gehören die Übernahme aller Verwaltungsunterlagen des Vorverwalters, das Anschreiben der Versorgungsunternehmen und Behörden, sowie der Handwerksunternehmen die Ihre Liegenschaft betreuen. Wir überprüfen vorhandene Wartungsverträge sowie Versicherungsverträge auf ausreichende Deckung im Schadensfall. Wir richten unsere EDV ein und buchen sämtliche Geschäftsvorfälle für das Jahr, für das wir die nächste Betriebskostenabrechnung erstellen müssen nach und stellen so sicher, dass Sie eine einwandfreie Abrechnung in Händen halten können.

 

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